Anmeldung
Gemäß der Kindertagessatzung für unsere Einrichtung setzt die Aufnahme eines Kindes einen "Antrag auf Aufnahme" durch die Personensorgeberechtigten, in der Regel also durch die Eltern, voraus. Neben erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personenberechtigten geben die Eltern hier auch von Ihnen gewünschten Buchungszeiten innerhalb der durch den Träger festgesetzten Öffnungszeiten der Einrichtung an.
Diese Datenerhebung erfolgt in unserer Einrichtung in Form eines Anmeldetages, der jedes Jahr neu festgesetzt und in der Regel am Anfang eines Kalenderjahres in die Jahresplanung mit aufgenommen wird. Im Rahmen eines termingebundenen Anmeldegesprächs können zudem mit der Einrichtungsleitung bzw. Leitung der Kindergrippe persönliche Fragen und Anliegen geklärt werden.
Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet die Gemeinde als Träger der Einrichtung in Absprache mit der Einrichtungsleitung. Maßgeblich entscheidend für die Aufnahme eines Kindes sind verfügbare Plätze; sollten den zur Verfügung stehenden Plätzen mehr Neuanmeldungen gegenüberstehen, so gelten unter den in der Gemeinde wohnenden Kindern folgende Dringlichkeitsstufen:
- Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden
- Kindern, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind
- Kinder, deren Familen sich in einer besonderen Notlage befinden
- Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen
Zum Nachweis der Dringlichkeit sind gegebenfalls entsprechende Nachweise zu erbringen. Über die Entscheidung bezüglich der Platzvergabe werden die Eltern sodann schrifltich und möglichst zeitnah informiert!
Auswärtige Kinder werden aufgenommen, soweit und solange freie Plätze verfügbar sind. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr und kann durch den Träger widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus dem Gemeindegebiet benötigt wird.
Sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist, werden auch im Laufe eines Kindergartenjahres Kinder aufgenommen. Nicht aufgenommene Kinder werden auf Antrag in eine Warteliste eingetragen. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge ihrer Aufnahme nach der Dringlichkeitsstufe, innerhallb der selben Dringlichkeitsstufe nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Kurz vor der eigentlichen Aufnahme des Kindes findet mit den Eltern und der jeweiligen Gruppenleitung ein sogenanntes Einführungsgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen statt!