Kindergartenbeirat
„Bei allen anerkannten Kindergärten muss ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert." (BayKiG Art. 11,1) In Artikel 11 und 12 des Bayerischen Kindergartengesetzes sind Zusammensetzung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kindergartenbeirats festgelegt.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus messen wir in unserer Einrichtung den Eltenvertretern einen besonderen Stellenwert bei. Wir verstehen den Elternbeirat als beratendes Gremium, das
- die Gesamtheit der Eltern unserer Einrichtung vertritt
- sich für die Interessen und das Wohl der Kinder einsetzt
- als wichtiges Bindeglied und Vermittler zwischen Elternhaus - Kindertagesstätte - Träger fundiert.
So ist der Beirat ein wichtiges Bindeglied zwischen Elternhaus - Kindertagesstätte - Träger. In seiner Funktion als „Informationsträger" ist er sowohl Ansprechpartner für die Eltern, als auch Mentor für Ziele der pädagogischen Arbeit unserer Kita.
Es ist uns wichtig, die Elternvertreter eng in die Belange unserer Einrichtung miteinzubinden. Dies setzt Transparenz und umfassende Informationen voraus! In seiner Funktion als " Informationsträger" ist der Elternbeirat sowohl Ansprechpartner für die Eltern als auch Mentor für Ziele und Inhalte unserer pädagogischen Arbeit.
Im offenen Miteinander ergeben sich neue Impulse für " Begegnungen" in unserem Haus. Unterstützung und Mithilfe durch den Beirat ermöglichen ein breiteres Spektrum an Aktivitäten und Angeboten. Der Elternbeirat wird in unsere Einrichtung jährlich am Anfang eines Kindergartenjahres durch Briefwahl beziehungsweise Abstimmung durch die Elternschaft neu bestimmt.