Gebühren
Die Kindergartengebühren sind ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung; für die Erhebung findet die jeweils gültige Kindergarten-Gebührensatzung der Gemeinde Julbach Anwendung. Diese kann online unter www.kindergaten-julbach.de eingesehen werden beziehungsweise ist mit Stand 12.09.2023 im Anhang unserer Einrichtungskonzeption in ihrer Gesamtheit nachzulesen!
Gemäß der Gebührensatzung zum 12.09.2023 werden für jeden angefangenen Monat folgende Gebühren erhoben:
Buchbare Stunden | Kinderkrippe (0-3 Jahre) | Kindergarten (3-6 Jahre) |
> 1 - 2 Std./Tag | nicht buchbar! | nicht buchbar! |
> 2 - 3 Std./Tag | 140,00 €* | nicht buchbar! |
> 3 - 4 Std./Tag | 164,00 €* | nicht buchbar! |
> 4 - 5 Std./Tag | 188,00 €* | 122,00 €* |
> 5 - 6 Std./Tag | 212,00 €* | 134,00 €* |
> 6 - 7 Std./Tag | 236,00 €* | 146,00 €* |
> 7 - 8 Std./Tag | 260,00 €* | 158,00 €* |
> 8 - 9 Std./Tag | 284,00 €* | 170,00 €* |
Gebühren für Mittagessen
Für Kinder, die unsere Einrichtung ganztags besuchen, wird ein Mittagsmenü angeboten. Für das Essen wird ein monatlicher (12x jährlich) Pauschalbetrag von 13,00 € pro Essen & gebuchtem Tag berechnet.
Ermäßigungen
Die Gebühren werden für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt um 100,00 Euro reduziert. Die Reduzierung entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird. Die Gebührenreduzierung gilt maximal bis zur Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Gebühren.
Kostenübernahme durch das Jugendamt/Sozialamt
Darüber hinaus besteht aus sozialen Gründen die Möglichkeit, beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rottal-Inn einen Antrag auf "Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Kindestageseinrichtung" zu stellen; die Formulare hierfür sind bei der Einrichtungsleitung erhältlich.