Gebühren
Die Kindergartengebühren sind ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung; für die Erhebung findet die jeweils gültige Kindergarten-Gebührensatzung der Gemeinde Julbach Anwendung. Diese kann online unter www.kindergaten-julbach.de eingesehen werden beziehungsweise ist mit Stand 01.01.2021 im Anhang unserer Einrichtungskonzeption in ihrer Gesamtheit nachzulesen!
Gemäß der Gebührensatzung zum 01.01.2021 werden für jeden angefangenen Monat folgende Gebühren erhoben:
Buchbare Stunden | Kinderkrippe (0-3 Jahre) | Kindergarten (3-6 Jahre) |
> 1 - 2 Std./Tag | nicht buchbar! | nicht buchbar! |
> 2 - 3 Std./Tag | 117,00 €* | nicht buchbar! |
> 3 - 4 Std./Tag | 137,00 €* | nicht buchbar! |
> 4 - 5 Std./Tag | 157,00 €* | 102,00 €* |
> 5 - 6 Std./Tag | 177,00 €* | 112,00 €* |
> 6 - 7 Std./Tag | 197,00 €* | 122,00 €* |
> 7 - 8 Std./Tag | 217,00 €* | 132,00 €* |
> 8 - 9 Std./Tag | 237,00 €* | 142,00 €* |
Gebühren für Mittagessen
Für Kinder, die unsere Einrichtung ganztags besuchen, wird ein Mittagsmenü angeboten. Für das Essen wird ein monatlicher (12x jährlich) Pauschalbetrag von 11,00 € pro Essen & gebuchtem Tag berechnet.
Ermäßigungen
Die Gebühren werden für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt um 100,00 Euro reduziert. Die Reduzierung entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird. Die Gebührenreduzierung gilt maximal bis zur Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Gebühren.
Geschwisterermäßigung
Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig den Kindergarten, so wird folgende Geschwisterermäßigung vom Grundbeitrag gewährt:
2 zu zahlende Kinder: 20 € für das älteste Kind
3 zu zahlende Kinder: 50 € für das älteste Kind
Es wird keine Geschwisterermäßigung gewährt, wenn
- für das älteste Kind bereits ein staatlicher Zuschuss (z.B. 100 € Beitragszuschuss vom Freistaat, der direkt beim Träger eingeht) gewährt wird. Dies trifft auf fast alle Kindergartenkinder zu.
Kostenübernahme durch das Jugendamt/Sozialamt
Darüber hinaus besteht aus sozialen Gründen die Möglichkeit, beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rottal-Inn einen Antrag auf "Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Kindestageseinrichtung" zu stellen; die Formulare hierfür sind bei der Einrichtungsleitung erhältlich.